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	<title>Drohnenabwehr Tag - Feuerwehr Digital</title>
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	<description>Digitale Themen rund um die Feuerwehr</description>
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	<title>Drohnenabwehr Tag - Feuerwehr Digital</title>
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		<title>Drohnen bei der Feuerwehr</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Maik]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Apr 2019 16:31:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Drohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Drohne]]></category>
		<category><![CDATA[Drohnen Einsatzmöglichkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Drohnenabwehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein kurzer Überblick über aktuelle Einsatzmöglichkeiten von Drohnen in den Feuerwehren. Erläuterung der aktuellen Gesetzeslage zum Betrieb von Multikoptern bzw. Drohnen und ein kurzer Anriß von Abwehrmöglichkeiten von Drohnen der Einsatzstellentouristen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.feuerwehr-digital.info/drohnen-bei-der-feuerwehr/">Drohnen bei der Feuerwehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.feuerwehr-digital.info">Feuerwehr Digital</a>.</p>
<img src="https://analyse.handwerk-digital.net/piwik.php?idsite=8&amp;rec=1&amp;url=https%3A%2F%2Fwww.feuerwehr-digital.info%2Fdrohnen-bei-der-feuerwehr%2F&amp;action_name=Drohnen+bei+der+Feuerwehr&amp;urlref=https%3A%2F%2Fwww.feuerwehr-digital.info%2Ffeed%2F" style="border:0;width:0;height:0" width="0" height="0" alt="" />]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Drohnen verbreiten sich in allen Bereichen
immer schneller und die Bevölkerung gewöhnt sich langsam an die Drohnen.</p>



<p>In den Feuerwehren sind die Drohnen
ebenfalls angekommen, ELW neubeschaffungen werden immer häufiger inklusive
einer Drohne bestellt oder für den Transport und die Kommunikation mit einer
Drohne vorbereitet. Es werden Fachgruppen für das Drohnenpersonal gegründet und
erste Weiterbildungsangebote für Drohnenoperator haben den Markt erreicht.</p>



<p>In diesem Artikel liste ich die
Einsatzmöglichkeiten von Drohnen auf, erkläre kurz die aktuelle Gesetzeslage
und erläutere vereinfacht die aktuellen Möglichkeiten der Drohnenabwehr.
Demnächst wird es weitere tiefergehende Artikel zu den einzelnen Punkten geben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wofür werden Drohnen bei der Feuerwehr eingesetzt?</h2>



<ul class="wp-block-list"><li>Lageerkundung aus der Luft</li><li>Übertragung eines Livebildes zur Lagedarstellung, zur Überwachung oder zu Dokumentation</li><li>Foto- und Videoaufzeichnung für Dokumentationszwecke/Presse</li><li>Personensuche</li><li>Brandherderkennung per Wärmebildkamera</li><li>Wasserrettung</li><li>Gefahrstoffmessung</li><li>Waldbrandüberwachung</li></ul>



<p>Über die Einsatzmöglichkeiten gehe ich in
diesem Artikel nicht näher ein, dafür werden in Zukunft weitere vertiefende
Artikel folgen. Falls bei Euch eine Drohne für einen weiteren Zweck eingesetzt
wird, schreibt mir dies gerne per Email oder als Kommentar unter diesen
Artikel, damit ich die Auflistung erweitern kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetzeslage</h2>



<p>Mit der letzten Gesetzesänderung am 11.
Juni 2017 wurde die Luftfahrtsverkehrs-Ordnung soweit abgeändert, dass Drohnen
im BOS Bereich ohne einen großen bürokratischen Akt eingesetzt werden können.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Für die Feuerwehr sind folgende Punkte relevant:</h3>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Keiner Erlaubnis nach Absatz 1 und keines Nachweises nach Absatz 4 bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen durch oder unter Aufsicht von</p><p>1. Behörden, wenn dieser zur Erfüllung ihrer Aufgaben stattfindet;</p><p>2. Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen. </p><cite> §21a Abs. 2 LuftVO </cite></blockquote>



<blockquote style="text-align:left" class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis: </p><p>1. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse,</p><p>2. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,</p><p>3. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden,</p><p>4. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle und der Flugleitung,</p><p>5. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012.</p><cite> §21a Abs. 1 LuftVO </cite></blockquote>



<p>Somit darf die Drohne, die von oder für die
Feuerwehr eingesetzt wird, erlaubnisfrei über 5 KG schwer sein, innerhalb eines
Wohngebietes genutzt werden und auch bei Nacht geflogen werden.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p> Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2  Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 auf Verlangen Kenntnisse  </p><p>1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,</p><p>2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und</p><p>3. der örtlichen Luftraumordnung</p><p>nach Satz 3 nachweisen. </p><cite> §21a Abs. 4 LuftVO  </cite></blockquote>



<p>Der Kenntnisnachweis ist für die Feuerwehr
ebenfalls nicht erforderlich.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachens mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.</p><cite> § 19 Abs. 3 LuftVZO  </cite></blockquote>



<p>Von der Kennzeichnungspflicht sind auch die
Feuerwehren und Kommunen nicht befreit, somit muss auch an Feuerwehr-Drohnen
der Name und die Anschrift des Eigentümers angebracht werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Drohnenabwehr</h2>



<figure class="wp-block-image" data-amp-lightbox="true"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1170" height="694" src="https://www.feuerwehr-digital.info/wp-content/uploads/2019/04/AdobeStock_140430638-1170x694.jpeg" alt="" class="wp-image-870" srcset="https://www.feuerwehr-digital.info/wp-content/uploads/2019/04/AdobeStock_140430638-1170x694.jpeg 1170w, https://www.feuerwehr-digital.info/wp-content/uploads/2019/04/AdobeStock_140430638-768x456.jpeg 768w" sizes="(max-width: 1170px) 100vw, 1170px" /><figcaption>Military Army thermal imager on helicopter drones, close up view, close up</figcaption></figure>



<p>Auch die Drohnenabwehr wird die
Einsatzkräfte in Zukunft immer öfter beschäftigen. Großbrände und große
Schadensereignisse ziehen immer mehr Schaulustige an. Der
Einsatzstellentourismus wird immer öfter und zu einem immer größeren Problem,
an den Einsatzstellen. Das aktuellste Beispiel ist der Brand der Notre Dame in
Paris. Schon am Anfang der Löscharbeiten wurden die ersten Videos per Drohnen
aufgenommen und über die sozialen Medien verbreitet.</p>



<p>Wie größer die Einsatzstelle ist, umso schwieriger
wird es auch diese vor ungewollten Einblicken zu schützen. Man sieht es aktuell
schon auf dem Boden. Wenn es auf der Autobahn zu einem Verkehrsunfall zwischen
mehreren PKW kommt, kann die Einsatzstelle mit einem kleinen Sichtschutz vor
Gaffern geschützt werden. Handelt es sich bei dem Unfallbeteiligten Fahrzeugen,
um mehrere LKW, kann sich die Einsatzstelle schnell über mehrere hundert Meter
hin ziehen. Dann ist meist nur noch ein punktueller Sichtschutz möglich. Wenn
nun auch noch Kamera-Drohnen ins Spiel kommen, ist es mit einem stationären
zweidimensionalen Sichtschutz wie ein Bauzaun oder eine aufblasbare Barriere
nicht mehr getan.</p>



<p>Die Lufthoheit an der Einsatzstelle muss
den Einsatzkräften gehören. Die aktuelle Gesetzeslage sieht dies so vor. In der
Praxis ist es aktuell noch schwer dieses Recht durchzusetzen. Möglichkeiten
gibt es jetzt schon einige, allerdings fehlen an dieser Stelle noch die
gesetzlichen Grundlagen.</p>



<p>Bei der Drohnenabwehr wird zwischen weicher
Abwehr und harter Abwehr unterschieden. Bei der weichen Abwehr werden die
Kommunikationssignale gestört oder verändert und bei der harten Abwehr wird die
ungewünschte Drohne direkt abgewehrt und ggf. zerstört.</p>



<p>Weiche Abwehrmöglichkeiten</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Störsignal</li><li>GPS Signal manipulieren</li></ul>



<p>Harte Abwehrmöglichkeiten</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Netze</li><li>Abschießen mit Laser</li><li>Abschießen mit Wasserstrahl (Strahlrohr / Wasserwerfer)</li><li>Abschießen mit der Schusswaffe</li><li>Kamikaze Drohnen</li><li>Beschuss mit Kleber</li><li>Beschuss mit Leinen</li><li>Ultraschallwaffen</li></ul>



<p>Wenn ihr weitere Anwendungsfälle oder
Abwehrmöglichkeiten kennt, schreibt diese gerne in die Kommentare damit ich
diese im Artikel ergänzen kann.</p>
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